10.10.2013 - 10 Beschluss zur Straßenreinigungssatzung der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach eingehender Diskussion über den § 5 V der Satzung, Räumung von Schnee an den Fahrbahnrand, entscheidet die Gemeindevertretung durch das Ordnungsamt prüfen zu lassen, ob es möglich ist in die Satzung zu verankern, dass der Schnee in solchen Fällen auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen ist.

Der Teilsatz im § 5 V der Straßenreinigungssatzung sollte dann lauten: „Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens zu lagern.

Weiter entscheiden die Gemeindevertreter auf den Gemeindestraßen keinen Winterdienst durchzuführen.

 

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neverin.

 

Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom 18.07.2001 außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=130&TOLFDNR=2262&selfaction=print