12.12.2023 - 8 Bebauungsplan Nr. 7 "Wohnen in Neu Rhäse" der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blank erklärt auf Nachfrage den zeitlichen Ablauf und weiteren Werdegang.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

 

Beschluss über die Überführung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ in das Regelverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ im Regelverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB.

 

  1. Im Regelverfahren kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 NICHT abgesehen werden; § 4 c ist entsprechend anwendbar.

 

  1. Anlass der Planaufstellung ist die Absicht der Gemeinde, hier Baurecht zu schaffen. Sie kann derzeit den Bedarf an Eigenheimgrundstücken nicht entsprechen. Es liegen zudem Anträge auf Schaffung von Baurecht in Neu Rhäse vor.

 

  1. Die Überführung der Aufstellung in das Regelverfahren ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abwägungsbeschluss zum ursprünglichen Entwurf:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 6) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 6) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Billigungsbeschluss zum Entwurf inklusive Umweltbericht:

 

  1. Der Entwurf vom November 2023 des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung, inklusive Umweltbericht vom November 2023 (Anlagen 2 bis 3) sowie die FFH-Prüfung und der Artenschutzfachbeitrag (Anlagen 4 bis 5) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

 

 

Offenlegungsbeschluss zum Entwurf:

 

  1. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage