12.12.2023 - 8 Bebauungsplan Nr. 5 "Wohnen in Rossow" der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Böhm führt aus, dass das Grundstück in Richtung Neverin (Teil Süd) im B-Plan nicht richtig eingezeichnet bzw. bemessen ist. Des Weiteren äußert Herr Böhm, dass es 6 statt 7 Baugrundstücke sein sollen. Mit diesen Änderung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven den nachfolgenden Beschluss.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:

 

Beschluss über die Überführung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen in Rossow“ in das Regelverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnen in Rossow“ im Regelverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB.

 

  1. Im Regelverfahren kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 nicht abgesehen werden; § 4 c ist entsprechend anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann nicht abgesehen werden.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für sieben Eigenheime, um der Nachfrage nach Baustandorten nachzukommen.

 

  1. Die Überführung der Aufstellung in das Regelverfahren ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Billigungsbeschluss zum Vorentwurf:

  1. Der Vorentwurf vom Oktober 2023 des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnen in Rossow“ (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung, inklusive Umweltbericht vom Oktober 2023 (Anlage 2) sowie der Artenschutzfachbeitrag (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

 

Offenlegungsbeschluss zum Vorentwurf:

 

  1. Der Vorentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

6

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage