09.10.2013 - 8 Wohnungsangelegenheiten

Reduzieren

Wortprotokoll

1. Die Räumungsklage gegen eine Mieterin im 6 WE Block war erfolgreich. Da diese Ihre laufende Miete zahlt, sowie 50,00 €/monatlich um ihre Rückstände auszugleichen, wird die Räumungsklage vorerst nicht durchgesetzt.

2. Im Oktober 2013 findet eine Gerichtsverhandlung bezüglich eines Mieters des 24 WE Blocks in Chemnitz statt. Ziel dieser ist es eine Räumungsklage zu erwirken.

3. Es wurden zwei Wohnungsmietverträge durch Mieter gekündigt.

Auf Anfrage eines Familienangehörigen eines Mieters aus dem Wohnblock in der Gartenstraße auf Verkürzung der Kündigungsfrist auf 2 Monate, stimmt die Gemeindevertretung aufgrund der gegebenen Umstände zu.

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=128&TOLFDNR=2227&selfaction=print