24.10.2023 - 8 Widmung des Rogaer Weges in Staven (Abschnitt 1)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den o. g. Weg wie folgt zu widmen:

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Staven vom 15.08.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gegenstand der Widmung

  1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Verbindungsweg zwischen Staven und Roga, nachfolgend bezeichnet als: „Rogaer Weg“ (Abschnitt 1)
  2. Lage Gemarkung Staven, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.

Flurstück Nr:  6,
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: -

Beginnend an der MSE 119 bis zur Bahnstrecke Neubrandenburg - Friedland, gemäß Lageplan, in Richtung Roga.
 

3. Einstufung

Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V
als Gemeindestraße “Ortsstraße”
 

4. Zweckbestimmung

Die Straße dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage und der
bewirtschaftung der anliegenden Flurstücke  

5.  Nutzungseinschränkungen

Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
 Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung
                             Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
 Nutzungszweck:       -
 in sonstiger Weise:   - 

6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 Träger der Straßenbaulast für die Straße ist gemäß § 14 StrWG M-V die Gemeinde Staven.
 Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

6

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1270&TOLFDNR=35279&selfaction=print