24.10.2023 - 8 Widmung des Rogaer Weges in Staven (Abschnitt 1)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den o. g. Weg wie folgt zu widmen:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Staven vom 15.08.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
- Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Verbindungsweg zwischen Staven und Roga, nachfolgend bezeichnet als: „Rogaer Weg“ (Abschnitt 1)
- Lage Gemarkung Staven, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr: 6,
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: -
Beginnend an der MSE 119 bis zur Bahnstrecke Neubrandenburg - Friedland, gemäß Lageplan, in Richtung Roga.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V
als Gemeindestraße “Ortsstraße”
4. Zweckbestimmung
Die Straße dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage und der
bewirtschaftung der anliegenden Flurstücke
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: -
in sonstiger Weise: -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die Straße ist gemäß § 14 StrWG M-V die Gemeinde Staven.
Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221,1 kB
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