12.11.2013 - 6.1 Entscheidung zur Abwassergebührenkalkulation 2014

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Wortprotokoll

Herr Matussek fässt die Versammlung der TAB vom 21.10.2013 zusammen. Die Geschäftsführer wurden entlastet und der Jahresabschluss 2012 bestätigt. Für das Geschäftsjahr 2014 ergeben sich nach einer Gebührenkalkulation Einsparungen in Höhe von 0,12 €/km³. Es bestehe die Möglichkeit der sofortigen Weitergabe der Einsparung an die Verbraucher oder den m³-Preis nicht zu verändern und die so für die kostenüberdeckenden Gebühren Rückstellungen für die Folgejahre zu bilden.

In diesem Zusammenhang informiert er über eine Arbeitsgruppe zum Bau von Windkraftenergieanlagen. Diese plant den Bau von Windkraftenergieanliegen mittels eines Fonds an dem auch Gemeinden Anteile erwerben könnten. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf der heutigen Sitzung keine Gebührenänderung der Abwassergebühr durchzuführen.

Die kostenüberdeckenden Mittel sollen zur Bildung von Rückstellungen genutzt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.