13.11.2023 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Sonderg...

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Wortprotokoll

Empfehlung an GV „Zustimmen“

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

Billigungsbeschluss:

  1.    Der Vorentwurf (Anlage 1) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Sandberg" der Gemeinde Trollenhagen, die Begründung (Anlage 2) und der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung (Oktober 2023) gebilligt und beschlossen.

 

Offenlegungsbeschluss:

  1.    Der Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Sandberg" der Gemeinde Trollenhagen, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

  1. Gemäß § 4b BauGB wird die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dem Planungsbüro MIKAVI Planung GmbH, Mühlenstraße 28, 17349 Schönbeck übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1236&TOLFDNR=35995&selfaction=print