21.08.2013 - 12 Beschluss zur Straßenreinigungssatzung der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Anlage dieser Vorlage wurden durch Frau Thiele vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit 2 Änderungen vorgenommen:

 

- § 2 Absatz 6 wird eingefügt
(6) Bei Stichstraßen und Sackgassen sind auch die Eigentümer der an die Kopfseite angrenzenden
    Grundstücke verpflichtet, die angrenzende Fahrbahn in einer Tiefe, die der halben mittleren Breite
     der Stichstraße oder Sackgasse entspricht sowie den Gehweg zu reinigen. Überlappen sich die zu
     reinigenden Flächen zweier oder mehrerer Eigentümer mehr als geringfügig, ist jeder Eigentümer
     nur zur Reinigung des im Zweifel durch diagonale Teilung der Überlappungsfläche gebildeten
     ihm zugewandten Teils der Überlappungsfläche verpflichtet. Dies gilt auch im Wendehammer.

 

- Ziffer 6 unter dem § 4 Absatz 2 wird eingefügt
6. § 2 Absatz 2 bis 6 gelten für die Schnee- und Glättebeseitigung entsprechend.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sponholz.

 

Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom 12.07.2001 außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage