21.08.2013 - 12 Beschluss zur Straßenreinigungssatzung der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 21.08.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ilona Thiele
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
In der Anlage dieser Vorlage wurden durch Frau Thiele vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit 2 Änderungen vorgenommen:
- § 2 Absatz 6 wird eingefügt
(6) Bei Stichstraßen und Sackgassen sind auch die Eigentümer der an die Kopfseite angrenzenden
Grundstücke verpflichtet, die angrenzende Fahrbahn in einer Tiefe, die der halben mittleren Breite
der Stichstraße oder Sackgasse entspricht sowie den Gehweg zu reinigen. Überlappen sich die zu
reinigenden Flächen zweier oder mehrerer Eigentümer mehr als geringfügig, ist jeder Eigentümer
nur zur Reinigung des – im Zweifel durch diagonale Teilung der Überlappungsfläche gebildeten –
ihm zugewandten Teils der Überlappungsfläche verpflichtet. Dies gilt auch im Wendehammer.
- Ziffer 6 unter dem § 4 Absatz 2 wird eingefügt
6. § 2 Absatz 2 bis 6 gelten für die Schnee- und Glättebeseitigung entsprechend.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,3 kB
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