21.08.2013 - 9 Beschluss über die Satzung zur Sondernutzung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult wies darauf hin, dass zur nächsten Sitzung eine Gebührensatzung für diese Satzung vorbereitet werden soll.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen in der Gemeinde Sponholz.

 

Begründung:

 

In der Gemeinde Sponholz gibt es bislang keine gesetzliche Regelung über die Sondernutzung an den Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb der Ortslage bzw. an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Sowohl für erlaubnispflichtige Sondernutzungen (z.B. Aufgrabungen, Verlegung privater Leitungen, Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen, Baumaschinen u. s. w.)  als auch für erlaubnisfreie Sondernutzungen (z. B. Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenautomaten mit räumlichen  bzw. zeitlichen Beschränkungen) ist eine eindeutige Rechtsgrundlage notwendig.

 

Die als Anlage zu diesem Beschluss vorliegende Satzung entspricht inhaltlich der von Herrn Sauthoff (Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald) im Überblick 11/1998 veröffentlichten Mustersatzung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage