04.04.2023 - 10 Zuschüsse an die Vereine 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Konkel teilt mit, was im Sozialausschuss besprochen wurde.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Auszahlung der Grundförderungen für das Jahr 2023, gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“, an die Vereine wie folgt:

 

Angelverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200,00 €,

Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1.200,00 €,

Freizeitsportverein Wulkenzin e .V. in Höhe von 1.200,00 €,

Kulturverein Wulkenzin e. V.  in Höhe von 1.200,00 €,

Verein "Gemeinsam Leben in Neuendorf" e. V. in Höhe von 850,00 €

 

sowie die Auszahlung weiterer finanzieller Beteiligungen von öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2023 an den:

 

Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 2.200,00 € und

Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 3.100,00 €.

 

Die Verwendung der finanziellen Förderungen ist gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“ nachzuweisen.

 

Die zusätzliche finanzielle Förderung für den Feuerwehrverein Wulkenzin e.V. wird nach einer Veranstaltung mit Belegen abgerechnet und an den Verein ausgezahlt.

Die zusätzliche finanzielle Förderung für den Kulturverein Wulkenzin e.V. ist vor einer Veranstaltung zu beantragen und wird an den Verein ausgezahlt.

 

Weitere Anträge zur finanziellen Unterstützung bzw. eingehende Rechnungen sind durch das zuständige Gremium (Bürgermeister bzw. Gemeindevertretung) zu bewilligen bzw. zu beschließen.

 

Die Auszahlungen erfolgen auf Antragstellung durch den Verein ausschließlich auf ein Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV