04.09.2013 - 7 Beschluss über die Satzung zur Sondernutzung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 04.09.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Bürgermeister informierte, dass zur Sondernutzungssatzung im Amt keiner richtig Auskunft geben konnte.
Durch Frau Niewelt erfuhr er, dass die Satzung vom Bauamt gewollt war und auch vom Ordnungsamt wegen der Plakatierungen.
Die Satzung wurde durch die Gemeindevertretung nicht beschlossen.
Die Gemeindevertretung bittet jedoch um schriftliche Informationen, aus denen hervorgeht, warum der Gemeinde angeraten wird die Satzung zu beschließen und welche Auswirkungen diese Satzung für die Gemeinde haben könnte.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen in der Gemeinde Woggersin.
Begründung:
In der Gemeinde Woggersin gibt es bislang keine gesetzliche Regelung über die Sondernutzung an den Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb der Ortslage bzw. an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Sowohl für erlaubnispflichtige Sondernutzungen (z.B. Aufgrabungen, Verlegung privater Leitungen, Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen, Baumaschinen u. s. w.) als auch für erlaubnisfreie Sondernutzungen (z. B. Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenautomaten mit räumlichen bzw. zeitlichen Beschränkungen) ist eine eindeutige Rechtsgrundlage notwendig.
Die als Anlage zu diesem Beschluss vorliegende Satzung entspricht inhaltlich der von Herrn Sauthoff (Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald) im Überblick 11/1998 veröffentlichten Mustersatzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,8 kB
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