11.01.2023 - 9 Maßnahmen 2023/2024

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Wortprotokoll

Die seit 2019 beratenen Maßnahmen werden jeweils einzeln sowie der aktuelle Stand besprochen (s. Anlage).

 

Viele Projekte konnten abgeschlossen bzw. soweit vorbereitet werden, dass aktuell keine Zuarbeit des Bauausschusses erforderlich ist.

 

Der Ausschuss berät zu folgenden Einzelthemen mit dem Ergebnis einer Empfehlung an die Gemeindevertretung:

 

Objekt: ehem. Kita in Neverin

Der Bauausschuss hat verschiedene Möglichkeiten abgewogen.

Die Substanz des Objektes ist wirtschaftlich verbraucht. Das Gebäude ist energetisch problematisch (Nachtspeicherheizung, Wärmedämmung). Ideen für eine Nachnutzung wurden geprüft. Gespräche mit potentiellen Nachnutzern (z.B. Tagespflege) waren ohne Erfolg. Gründe waren die zu kleine Fläche, der Zuschnitt sowie der Zustand der Immobilie insb. der sanitären Einrichtungen. Eine Wohnnutzung ist lt. Bauamt nicht möglich. Für die gemeindeeigene Nutzung (z.B. Jugendclub) besteht kein Bedarf bzw. sind ausreichend andere Gemeindeobjekte vorhanden (KTO). 

Ein Verkauf der Immobilie ist nach den vom Bauausschuss aufgestellten Leitlinien der Gemeindeentwicklung vom 17.11.2020 nicht zu empfehlen und würde das zukünftige Potential des Areals verhindern. Es besteht die Möglichkeit des Abrisses des Gebäudes.

Beschlussempfehlung:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Angebote für den Abriss des Gebäudes einzuholen und das anschließend unbebaute Grundstück im Gemeindeeigentum zu belassen.

 

Objekt: Garagen am Neveriner See

Der Garagenstandort am See ist historisch entstanden, wird jedoch von den Mitgliedern des Bauausschusses als baulicher Missstand angesehen, der dem Ortsbild nicht zuträglich ist. Es wurde über die Möglichkeit der optischen Verschönerung gesprochen mit dem Ergebnis, dass diese den Missstand nicht maßgeblich verändern würde.

Beschlussempfehlung:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Gebiet mittelfristig für eine Bebauung als Eigenheimstandort am See vorzusehen.

Dazu sollten vorab die Nutzer der Garagen analysiert werden, da möglicherweise ein Teil der Garagen durch Ortsfremde genutzt wird. Zusätzlich sollte die Art der Nutzung geprüft werden, um zukunftsfähige Alternativen gestalten zu können. Die Gemeinde verfügt über keine freien Alternativgrundstücke. Alternativstandorte werden – vorbehaltlich noch zu führender Gespräche mit Grundstückseigentümern - im Industriegebiet, am Einzelhandelsstandort oder an den Neubauten gesehen. Eine rechtliche Prüfung der Pachtverträge mit Blick auf eine mögliche Kündigung wäre zu prüfen (Vertragsdauer).

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

7

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV