13.12.2023 - 8 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Eigenheim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 13.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
Abwägungsbeschluss zum Entwurf:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlagen 3 und 4) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlagen 3 und 4) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
- Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 “Eigenheimstandort Neverin West” der Gemeinde Neverin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 1). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gebilligt (Anlage 2).
- Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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526,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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