08.11.2023 - 9 Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 08.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Klose erläutert, dass es für die Gemeinde Neverin derzeit keine Möglichkeit zur Ahndung u. a. falsch parkender Autos und z. B. unerwünschter Lagerungen von Baumaterialien auf Grünflächen gibt. Das Mähen dieser Flächen ist durch die Senkenbildung bzw. Behinderung nicht möglich. Frau Frenzel erwidert, dass es einige wenige Flächen betrifft. Zur Vermeidung von Falschparkern könnten Hindernisse errichtet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) die anliegende Satzung (Anlage 1), mit Stand von Oktober 2023, zum Schutz und zur Regelung der Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Neverin zu beschließen.
- Die beschlossene Satzung ist gemäß § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtaussichtsbehörde anzuzeigen.
- Die Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Neverin (Grünflächensatzung) ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Grünflächensatzung ist zu jedermann Einsicht bereit zu halten. Gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Neverin vom 13.11.2019, sind die Satzungen der Gemeinde Neverin, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch handelt, im Internet öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt dann am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in kraft. Die Satzung wird somit im November 2023 wirksam.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die anliegende Satzung, nach Vorlage der o.g. Entscheidungen und Voraussetzungen, entsprechend der Formvorschriften der Kommunalverfassung auszufertigen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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