13.09.2023 - 8 Grundsatzbeschluss über Zulässigkeit von privat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 13.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einige Gemeindevertreter führen zum Sachverhalt aus. Unter anderem wird bemerkt, dass Balkonkraftwerke vom Gesetzgeber her genehmigungsfrei sind. Der Eigentümer der Wohnung kann gewisse Anforderungen stellen. So kann die Installation durch eine Fachfirma, die Vorlage eines Zertifikates zur Anlage, das Vorhandensein einer separaten Steckdose und eines Not-Abschalter sowie weitere Bedingungen durch den Eigentümer verlangt werden. Bauliche Veränderungen (Installation einer Außensteckdose auf dem Balkon) am Mietgegenstand obliegen allein dem Eigentümer. Des Weiteren wird erwähnt, dass der zweite Rettungsweg über den Balkon nicht verbaut werden darf.
Es wird festgelegt, dass die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der BMV einen Infobrief für die Mieter entwirft und diesen an die Mieter versendet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt grundsätzlich Balkonkraftwerke zuzulassen. Die BMV GmbH als Wohnungsverwalter wird beauftragt, in Absprache mit der Gemeinde, technische und gestalterische Voraussetzungen zu prüfen und zu definieren. Im Anschluss werden alle Mieterinnen und Mieter schriftlich über die Voraussetzungen informiert.
