12.07.2023 - 9 Bebauungsplan Nr. 11 „Altersgerechtes Wohnen“ d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 12.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" der Gemeinde Neverin, die Begründung und der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden in den vorliegenden Fassungen (Juni 2023 und Januar 2023) gebilligt und beschlossen. Das vorliegende Baulückenkataster, als Anlage zu der Begründung, muss jedoch für die Flächen 1 und 4 noch dahingehend angepasst werden, als das diese Flächen nicht als Innenpotentialflächen dargestellt und gewertet werden können.
Der Bürger verlässt nach der Abstimmung die Sitzung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Der Entwurf (Anlage 1) über den Bebauungsplan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" der Gemeinde Neverin, die Begründung und der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2 und 3) werden in den vorliegenden Fassungen (Juni 2023 und Januar 2023) gebilligt und beschlossen.
- Der Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" der Gemeinde Neverin, die Begründung und der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
- Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4 MB
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