10.05.2023 - 11 Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche " Flugh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 10.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt den o.g. Weg wie folgt zu widmen:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom 10.05.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße in der Gemeinde Neverin, vom Knotenpunkt an der Kreisstraße MSE 73 in Richtung Flughafen gemäß Lageplan, nachfolgend bezeichnet als:
„Flughafenweg“
2. Lage
Gemeinde Neverin, Gemarkung Neverin, Flur 2 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr: 32/5, 35/5, 36/6, 37/8 (Flur 2)
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 38/9 (Flur 2)
Beginnend am Knotenpunkt Kreisstraße MSE 73 südlich Richtung Flughafen gemäß Lageplan.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße, hier: „öffentlicher Feldweg“
4. Zweckbestimmung
Der Weg dient der Erschließung/ Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen/ des
Flughafens und als Rad-/ Wanderweg.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: Anliegerverkehr
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: keine Einschränkung -
in sonstiger Weise: keine Einschränkung -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraße ist
gemäß § 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.
Unterhaltungspflichtig ist/ sind die Eigentümer der Grundstücke,
welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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5,7 MB
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