10.05.2023 - 10 Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Trolle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die öffentliche Verkehrsfläche bekannt als „Trollenhagener Weg“ wie folgt zu widmen:

 Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom__________ nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gegenstand der Widmung

1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße in  Neverin,
in Richtung Trollenhagen gemäß Lageplan, nachfolgend bezeichnet als:

„Trollenhagener Weg“

                                                                 Abschnitt 1

2. Lage

Gemeinde Neverin, Gemarkung Neverin, Flur 1 und Flur 2 mit folgenden Flurstücken.

Flurstück Nr: 100/4 (Flur 1) 76, 111/14 (Flur 2)
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 111/13 (Flur 2)

 

Beginnend am Knotenpunkt Kreisstraße MSE 73 in westliche Richtung, die Ortslage Neverin tangierend gemäß Lageplan.

 

 

3. Einstufung

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3. StrWG M-V als Gemeindestraße, hier: „Ortsstraßen“

 

4. Zweckbestimmung

Der Weg dient dem örtlichen Verkehr, der Erschließung/ Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und als Rad-/ Wanderweg.

 

5.  Nutzungseinschränkungen

 Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 Nutzerkreis:              Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung

                                         Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 Nutzungszweck:       keine Einschränkung -

 in sonstiger Weise:  keine Einschränkung -

 

6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraße ist
gemäß § 14 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.

               Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde Neverin

 

 Lageplan: siehe Anlage 2

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom __________ nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Gegenstand der Widmung

1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: landwirtschaftlicher Weg von Neverin in Richtung Trollenhagen gemäß Lageplan, nachfolgend bezeichnet als:

„Trollenhagener Weg“

Abschnitt 2

2. Lage

Gemeinde Neverin, Gemarkung Neverin, Flur 2 mit folgenden Flurstücken.

Flurstück Nr: 67/7, 76 (Flur 2)
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: _

 

 Beginnend am Ortsausgang OT Neverin, westlich in Richtung Trollenhagen gemäß Lageplan.

3. Einstufung

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße, hier: „öffentlicher Feld- und Waldweg“

4. Zweckbestimmung

Der Weg dient der Erschließung/ Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und Waldflächen sowie als Rad-/ Wanderweg.
 

5.  Nutzungseinschränkungen

 Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 Nutzerkreis:              Fahrzeugverkehr: Anliegerverkehr

                                         Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 Nutzungszweck:       keine Einschränkung -

 in sonstiger Weise:  keine Einschränkung -

 

6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraße ist

              Gemäß § 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.

              Unterhaltungspflichtig ist/ sind:  die Eigentümer der Grundstücke,
              welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1155&TOLFDNR=33854&selfaction=print