14.08.2013 - 6 Anfragen der Gemeindevertreter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 14.08.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Völz spricht die Problematik bezüglich des Hinterlassens von Müll am Chemnitzer See an. Da dort keine Papierkörbe aufgestellt sind, lassen Badegäste ihren Müll wild liegen.
Herr Hinz erwidert, dass aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit keine Mülleimer aufgestellt werden. Der Gemeindearbeiter wird in Kürze aufgefordert die Badestelle zu säubern.
Weiter informiert er über eine durch den Kulturverein der Gemeinde veranstaltete Wanderung für Kinder zum Großen Stein mit anschließendem Grillen.
Durch den Gemeindearbeiter soll der Weg zum Großen Stein rechtzeitig gemäht und von Ästen befreit werden.
Außerdem erklärt Herr Völz, dass es keine hergerichtete Fläche für Feste der Gemeinde gibt.
Die Gemeindevertreter wollen sich bei einer geplanten Ortsbegehung mögliche Festplätze anschauen.
Herr Borgwart informiert über das am 27.07.2013 veranstaltete Sportfest durch den Sportverein.
Außerdem erklärt er, dass sich am Wochenende des Dorffestes der Gemeinde Blankenhof beide Fußballmannschaften des SV Chemnitz im regulären Spielbetrieb befinden und sich somit nicht am Dorffest beteiligen können.
Weiter regt Herr Borgwart die Gemeindevertreter an, die Stadtwerke Neubrandenburg zu animieren, Erdgasleitung nach Gevezin zu verlegen.
Herr Hinz erklärt, dass bei genügend bestehendem Interesse durch Anwohner der Ortsteile Blankenhof und Gevezin, die Gemeinde sich mit den Stadtwerken in Verbindung setzen wird. Herr Borgwart wird eine Umfrage in Gevezin durchführen.
Desweiteren bemängelt er, dass das Problem der Wassermassen an der Bushaltestelle in Gevezin noch nicht behoben ist. Hier sammelt sich trotz wiederholten Versuchen durch das Straßenbauamt Neustrelitz, die Rohre frei zu spülen, Abwasser.
Der Bürgermeister erwidert, dass da für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte noch kein bestätigter Haushaltsplan vorliegt und somit keine weiteren Maßnahmen zur Behebung des Problems durch das Straußenbauamt veranlasst werden können.