13.08.2013 - 12 Erfrischungs- und Verpflegungsgelder für die Bu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 13.08.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Beier
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Erfrischungsgelder
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung zusätzlich zu dem gesetzlich zur Verfügung gestellten Erfrischungsgelder i. H. v. 21,00 € pro Wahlvorstandmitglied 9,00 € zu zahlen.
Somit erhält jedes Wahlvorstandsmitglied ein Erfrischungsgeld i. H. v. insgesamt 30,00 €.
Verpflegungsgeld
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand
- ein Verpflegungsgeld i. H. v100,00 € pro Wahltag erhält.