13.08.2013 - 12 Erfrischungs- und Verpflegungsgelder für die Bu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel schlägt vor, denselben Zuschuss zu den Erfrischungs- und Verpflegungsgeldern zu zahlen, wie bei der letzten Wahl.

 

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Beschluss:

 

Erfrischungsgelder

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung zusätzlich zu dem gesetzlich zur Verfügung gestellten Erfrischungsgelder i. H. v. 21,00 pro Wahlvorstandmitglied 9,00 zu zahlen.

 

Somit erhält jedes Wahlvorstandsmitglied ein Erfrischungsgeld i. H. v. insgesamt 30,00 €.

 

Verpflegungsgeld

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand

 

  • ein Verpflegungsgeld i. H. v100,00 pro Wahltag erhält.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.