01.11.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 7 "Wohnen in Neu Rhäse" -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blank übergibt das Wort an Herrn Senf. Herr Senf gibt hierzu einen Überblick.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

  1.         Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse“ der Gemeinde Wulkenzin (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 2.0 - 2.3) wird in der vorliegenden Fassung (September 2022) gebilligt. Bestandteil der Begründung sind u. a. die FFH-Vorprüfung (Anlage 2.1), der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Anlage 2.2) sowie die strategische Umweltprüfung (Anlage 2.3).
  2.         Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
  4.         Das Amt Neverin wird beauftragt einen Antrag auf Ausgliederung des Plangebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG 45 „Tollensebecken“ zu stellen. Sofern der Antrag bereits eingereicht wurde, wird dieser hiermit im Nachgang genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage