09.11.2022 - 9 B-Plan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" - Aufste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 09.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Altersgerechtes Wohnen“. Das Plangebiet ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan und umfasst die Flurstücke 129/12 (teilweise), 129/29, 129/30 (teilweise) und 129/31 (teilweise) der Flur 3 in der Gemarkung Neverin.
- Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für altersgerechtes Wohnen.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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