09.11.2022 - 9 B-Plan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" - Aufste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kosin berichtet in diesem Zusammenhang über die letzte Bauausschusssitzung. Durch das Schaffen von Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan, kann bei dem Finden eines geeigneten Investors schneller agiert werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Altersgerechtes Wohnen“. Das Plangebiet ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan und umfasst die Flurstücke 129/12 (teilweise), 129/29, 129/30 (teilweise) und 129/31 (teilweise) der Flur 3 in der Gemarkung Neverin.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für altersgerechtes Wohnen.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1073&TOLFDNR=31713&selfaction=print