19.06.2013 - 12 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult übergibt das Wort an den Leiter des Fachbereiches Finanzen, Herrn Müller.

 

Herr Müller erläutert ausführlich die vorliegende Beschlussvorlage mit den Anlagen.

Explizit weist er auf den hohen Beratungsbedarf zwischen dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Rechnungsprüfungsamt, sowie dem Amt Neverin hin.

Erst wenn der Bericht über die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, kann er im Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden und dann als Beschluss in die Gemeindevertretung gelangen.

Außerdem merkt er an, dass im Jahresabschluss 2009 noch nicht korrigierte Fälle im Jahresabschluss 2010 erfolgen.

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Beschluss:

Gemäß § 60 (1) i. V. mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) beschließt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss für das Jahr 2009 anzuerkennen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage