18.04.2012 - 7 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsja...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 18.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Adomeit erläutert die Haushaltssatzung, mit der sich der Finanzausschuss in zwei Sitzungen befasste.
Der Finanzhaushalt 2012 weist einen Fehlbetrag von 97.900,00 aus. Durch den Bestand an liquiden Mitteln per 31.12.2011 in Höhe von 118.700,00 kann dennoch ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Haushaltsplan 2012 entsprechend der Vorlage vom 06.03.2012 zu beschließen.
Frau Liske schlägt vor, die freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Es soll ein Papier erarbeitet werden, dass ein Szenario darstellt über die Auswirkungen für den Fall, dass geleistete Zuschüsse nicht mehr in der gegenwärtigen Höhe geleistet werden können.
Beschluss Nummer VO-41-FI-2012-003:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer Sitzung am 18.04.2012 entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 481.500 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 567.400 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 85.900 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 85.900 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahme aus Rücklagen auf 0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 85.900 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 417.600 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 446.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 29.100 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 148.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 217.300 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 68.800 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 41.700 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf 260 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 285 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2010) betrug 1.529.218,39 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
(2011) beträgt 1.329.418,39 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2012) 1.243.518,39 EUR
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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