28.04.2021 - 8 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...

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Wortprotokoll

Am 26.09.2021 finden die Bundes- und Landtagswahlen M-V statt, bei welcher mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand zur Einhaltung der CORONA-Schutzvorschriften zu rechnen ist. Um die Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von Wahlhelfern zu erleichtern, wird eine Aufstockung der Regelsätze für die Aufwandsentschädigung angeregt. Hierbei ist zu beachten, dass bei zeitgleicher Durchführung von Bundes- und Landtagswahlen der Bund

anteilsmäßig den Ländern und zugleich den Gemeinden notwendige Ausgaben erstattet. Nach eingehender Diskussion befürworten alle anwesenden Ausschussmitglieder die Aufstockung entsprechend der nachfolgenden Tabelle.

Funktion    Vorschlag inkl. Mindestbetrag

Wahlvorsteher/in    80 Euro

Schriftführer/in    75 Euro

stellv. Wahlvorsteher/in   70 Euro

stellv. Schriftführer/in    70 Euro

Beisitzer/innen    60 Euro

 

Weiterhin schlägt der Ausschuss ein zusätzliches Verpflegungsgeld in Höhe von 25,00 Euro vor.