25.10.2021 - 9 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Reitanlage in R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo, 25.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:
-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rossow |
1 |
81/16 (TF) |
92/6 |
||
92/8 (TF) |
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Reitanlage in Rossow“.
- Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Reiterhof“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Reitanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen.
-
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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