23.02.2021 - 19 Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Löschwass...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Datum:
- Di, 23.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Errichtung von einem Löschwasserbehälter mit 100 m³ in Neuenkirchen.
Die Errichtung erfolgt, sobald die finanzielle Planung dies zulässt.
Die genaue Platzierung der Löschwasserbehälter wird in einer späteren Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen.
Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, den Fördermittelantrag vorzubereiten.
Der Fachbereich Bau und Ordnung soll zusammen mit der FFw mögliche Standorte für den bzw. die Behälter für Ihlenfeld finden. Erst nach der Klärung soll der Beschluss für Ihlenfeld gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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