Vorlage - VO-42-BO-22-595

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Fraktion "Wir für die Gemeinde" wurde am 12.04.2022 der folgende Antrag vorgebracht:
Die Gemeinde Vertretung der Gemeinde Wulkenzin soll einen Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines Spielplatzes am Sportplatz in Neuendorf im Jahr 2023 fassen.
 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Errichtung eines Spielplatzes im Bereich des Sportplatzes Ortsteil Neuendorf im Jahr 2023.

Die Positionierung des Spielplatzes soll gemäß Anlage 1(Übersichtsplan) erfolgen.

(Bitte Lage und Größe eintragen)

Die Ausstattung des Spielplatzes wird durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr bis zum ………… der Gemeindevertretung zugearbeitet und am ……………

durch diese beschlossen.

Sobald diese Sachverhalte definiert sind, sollen durch das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung die erforderlichen Anträge gestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Am

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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