Vorlage - VO-42-LVB-22-594

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 32 Abs.5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) kann der direkt gewählte Bürgermeister nur durch Bürgerentscheid abberufen werden. Das Nähere regelt § 20 KV M-V.

Laut § 20 Abs.7 KV M-V kann durch die Initiative der Gemeindevertretung der Bürgerentscheid zur Abberufung des Bürgermeisters herbeigeführt werden (sogenanntes Vertreterbegehren).

 

Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller Gemeindevertreter, also der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter nach § 31 Absatz 1 KV M-V. Die gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter der Gemeinde Wulkenzin beträgt 13, davon zwei Drittel sind 8,66, aufgerundet 9.

Der Beschluss gilt als gefasst, wenn sich 9 Gemeindevertreter für die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Abberufung des Bürgermeisters entscheiden.

 

Weiterhin gilt § 32 Absatz 1 Satz 1 KV M-V entsprechend, das heißt, die Abstimmung über diese Beschlussvorlage erfolgt geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt.

 

Die Gemeindevertretung muss nach § 16 i. V. m. § 14 der Durchführungsverordnung zur KV M-V (KV-DVO) über die konkrete Fragestellung entscheiden.

Die Frage, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden darf, lautet:

 

Sind Sie dafür, dass der Bürgermeister abgewählt wird?  

 

Der Bürgerentscheid soll als Abstimmung in Abstimmungsräumen am Sonntag, dem 14.08.2022 durchgeführt werden. Eine Briefabstimmung wird entsprechend § 17 Abs.1 KV-DVO zugelassen.

 

Der Bürgerentscheid selbst bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen, wobei diese Mehrheit mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten entsprechen muss.

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) KV M-V ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Hier gilt § 24 (2) Ziffer 2, wonach das Mitwirkungsverbot bei Wahlen sowie Abberufungen keine Anwendung findet.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Abwahl des Bürgermeisters

.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Für die oben genannte Maßnahme werden im Haushaltsplan der Gemeinde Wulkenzin zusätzliche Kosten von ca. 1.800,00 € benötigt, davon 1.000,00 € für den Bürgerentscheid und ca. 800,00 € für die Neuwahl eines Bürgermeisters (Folgekosten).

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   X  

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

1.800,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.4012000 in Höhe von:

1.000,00 €

im PSK 61100.4013000 in Höhe von:

800,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

X

Ja

für Jahr 2022

i.H.v. 800,00 €

 

Loading...