Vorlage - VO-41-BO-21-254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im vorläufigen Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Woggersin und den noch zu beschließenden Schutzzielen, wurden für die Gemeinde Woggersin (Freiwillige Feuerwehr Woggersin) folgende Fahrzeuge als Mindestausstattung ermittelt:

1.Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit TH- Zusatzbeladung

2.MTW

Das vorhandene LF 8/6 entspricht 23 Jahre nach Indienststellung nicht mehr einem Erstangriffsfahrzeug nach heutigem Standard. Seit der Beschaffung gab es einen stätigen Zuwachs der Einwohnerzahlung sowohl auch erhöhte Gefahren- und Aufgabenpotenzialen in der Gemeinde z.B. Erweiterung der Wohngebiete, Übernahme des abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde Zirzow, erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der B 104 und L27.

Die Gemeinde strebt daher die Ersatzbeschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit TH-Zusatzbeladung in den nächsten 4-5 Jahren an. Für die Beschaffung sind zwingend Fördermittel zu beantragen. Erfahrungsgemäß bedarf es für die Beantragung der Förderung bis hin zur Bewilligung einer Wartezeit von 2-3 Jahren.

Für die Auslieferung des Fahrzeuges muss nochmals mit einer Wartezeit von ca. 18 Monaten gerechnet werden.

 

Der Anschaffungspreis für ein LF 10 mit TH-Zusatzbeladung liegt bei ca. 487.000 € brutto. (Infoangebot der Firma Rosenbauer 435.000 € brutto zzgl. jährlicher Teuerungsrate von 3%, auf ca. 4 Jahre gerechnet).

 

Hinsichtlich der Förderung wird eine Drittförderung (Land/Landkreis/Gemeinde) angestrebt. Der Eigenanteil der Gemeine würde bei entsprechender Fördermittelzusage bei ca. 163.000 € liegen. Die Investition ist in den Haushalt 2024 entsprechend aufzunehmen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges –LF 10 mit TH Zusatzbeladung.

Die Ersatzbeschaffung ist in den nächsten 4-5 Jahren vorgesehen. Entsprechende Fördermittel sind bereits jetzt zu beantragen. Die Investition ist in den Haushalt 2024 mit aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 487.000 €, bei entsprechender Fördermittelzusage in Höhe von 324.000 € beträgt der Eigenteil der Gemeinde ca. 163.000 €.

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

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Nein 

 

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