Vorlage - VO-33-BO-21-159

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Neddemin bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt keine ausreichenden Löschwasserkapazitäten, um die Erfordernisse des Löschwasser–Grundschutzes im Ganzkower Weg abzudecken.

Um diesen Missstand zu beheben, wurden verschiedene Möglichkeiten der Löschwasserbereitstellung in Betracht gezogen.

Die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante stellen einzelne im Ort verteilte Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ dar.

Die Kosten für einen Löschwasserbehälter belaufen sich auf

ca. 125.000,00€ je 100 m³-Behälter

Löschwasserbehälter: ca. 45.000,00€

Erdarbeiten: ca. 45.000,00€

Sonstiges: Erstbefüllung des Tanks, Fachplaner, Grunderwerb etc.  ca. 35.000,00 €

Summe Herstellkosten: 125.000,00€

 

Wie in Anlage 1 dargestellt besteht ein Bedarf von einem zusätzlichen Löschwasserbehälter im Ganzkower Weg, um den Grundschutz unter Einbeziehung von privaten Teichen sicherzustellen.  (Für die Nutzung der Privatteiche bedarf es auch noch einer abschließenden Abstimmung und Regelung)

 

Für die Maßnahme besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Förderung

in Höhe von 90 % jedoch maximal 75.000,00€.
 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt die Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Straße „Ganzkower Weg“ gemäß Anlage 1

Die Errichtung erfolgt, sobald die finanzielle Planung dies zulässt.

Das Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung wird beauftragt, Angebote für die erforderlichen Planungen der Maßnahme einzuholen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, abweichend von § 6 der Hauptsatzung

das wirtschaftlichste Angebot für die Planung bis zu einer Höchstgrenze von 15.000,00€ zu beauftragen.

Der Bürgermeister hat nach Auftragserteilung die Gemeindevertretung in der auf die Beauftragung folgenden Gemeindevertretersitzung über die Vergabe der Planungsleistung zu informieren.

Der Beauftragte Planer und die Höhe des Planungshonorares sind bekannt zu geben.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

15.0000,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: Die Auszahlungen werden aus der Liquidität der Gemeinde finanziert.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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