Vorlage - VO-32-BO-2018-328
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 2 "Am Brunner Weg", Ganzkow der Gemeinde Brunn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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02.10.2018
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Sachverhalt
In Anbindung an den vorhandenen Siedlungskörper am östlichen Ortsrand der Ortslage Ganzkow ist im Bereich südlich des Brunner Weges die Errichtung von einzelnen Wohngebäuden bis in Höhe des letzten bebauten Grundstücks nördlich des Weges vorgesehen. Die Gemeinde Brunn verfügt in den vorhandenen bebauten Strukturen über keine Standortangebote mehr, so dass die Ausweisung neuer Standorte für den Eigenbedarf von Bedeutung ist. Am Brunner Weg bestehen Bebauungsabsichten.
Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Nach dem im Jahr 2017 neu bekannt gemachten Baugesetzbuch können die Gemeinden nunmehr Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren aufstellen.
Mit der geplanten Wohnbebauung am Brunner Weg wird eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² überplant; die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB erfolgen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des B-Plans Nr. 2 „Am Brunner Weg“, Ganzkow. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich.
2.Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Plangebiet.
3.Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Wohnhäusern am Brunner Weg.
4.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
6.Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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