Vorlage - VO-32-BO-2018-317

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Damit die Kosten für den Bau des Regenwasserkanals (OD Brunn, Friedländer Straße) auf die Einleitungsberechtigten umgelegt werden kann, ist der Erlass einer Beitragssatzung erforderlich.

 

Als Maßstab für die Berechnung des Beitrags dient der sog. Versiegelungsmaßstab, der in der Rechtsprechung als sog. Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt ist. Dabei werden die beitragsfähigen Kosten ins Verhältnis zu den versiegelten Flächen gesetzt und ein einheitlicher Beitragssatz ermittelt.

Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt. Die Flächenermittlung erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro „merkel Ingenieur Consult“.

 

Mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde im Vorfeld die Regelung zur Fälligkeit abgestimmt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die erste Fälligkeit möglichst einen Monat nach Bekanntgabe der Bescheide eintreten sollte.

Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass ein hohes Ausfallrisiko für die Gemeinde bei einer eventuellen Zwangsversteigerung durch die Fälligkeitsregelung besteht, da nur solche Beiträge im Verfahren berücksichtigt werden, die bereits fällig geworden sind.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Brunn im Bereich der Ortsdurchfahrt Brunn – Friedländer Straße (Niederschlagswasserbeitragssatzung – NwBeitrS).

 

Der Beitragssatz beträgt 2,12 Euro / m².

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

 

 

Gesamteinnahmen der Maßnahme : ca. 66.000 € Refinanzierung Ausbaumaßnahme OD Brunn

 

 

 

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Anlagen

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