Vorlage - VO-32-BO-2018-321

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Zuwendung ab 100 €, sofern diese Aufgabe nicht dem Hauptausschuss obliegt.

 

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt, so dass die Gemeindevertretung über die Annahme der nachfolgenden Geldspende zu entscheiden hat.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Annahme der Geldspende für die Anschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz in Brunn in Höhe von 4.000 € von der

 

Jagdgenossenschaft Brunn/Ganzkow

Norbert Kriewald

Friedländer Straße 3

17039 Brunn

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

X

Ja

 

Sachkonto:

 

 

Loading...