Eilantrag - VO-32-BO-2018-307
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Übernahme der Unkosten für die Teilnahme am Ferienlager der Jugendfeuerwehren in Neuendorf für die JFW Roggenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Eilantrag
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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10.04.2018
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Sachverhalt
Seiten des Jugendwartes der FF Roggenhagen wurde der Antrag auf Übernahme der Unkosten für die Teilnahme am Ferienlager der Jugendfeuerwehren in Neuendorf gestellt.
Das Ferienlager findet in der Zeit vom 09.07.2018 bis 14.07.2018 (1. Ferienwoche) statt.
Der Unkostenbeitrag beträgt pro Kamerad 50 €.
Aus der Feuerwehr Roggenhagen nehmen insgesamt 20 Kinder teil. 9 Zwerge und 11 Jugendfeuerwehren.
Der Unkostenbeitrag beträgt damit insgesamt 1.000 €
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 1.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: sonstige Aufwendungen für Sachleistungen
Sachkonto: 5249000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung. Die Gemeinde Brunn befindet sich in der Haushaltskonsolidierung, so dass der Haushalt der Gemeinde nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen ist. Freiwillige Leistungen zählen nur in geringem Maße dazu. Solange sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, darf die Gemeinde nur solche Aufwendungen tätigen, zu deren Leistung sie gesetzlich verpflichtet ist. |
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III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
