Vorlage - VO-32-ZDFi-2018-305
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erstellung einer Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019-2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Entscheidung
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10.04.2018
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Sachverhalt
Für beide Gerichte (Amts- und Landgericht Neubrandenburg) werden 96 Schöffen und 58 Hilfsschöffen benötigt. Dazu müssen die Gemeinden aus dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk bzw. dem gesamten Landgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erarbeiten.
Jeder Gemeinde wird vom Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte eine Zahl der erforder-lichen Schöffen aus der Gemeinde mitgeteilt, die mindestens verdoppelt werden soll lt. § 36 Absatz 4 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Die Gemeinde Brunn hat 2 (verdoppelt = 4) Schöffen vorzuschlagen. Bis zum 28.02.2018 sind 2 Bewerbungen eingegangen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgenden Bewerber aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zur Besetzung des Amts- bzw. Landgerichts Neubrandenburg aufzunehmen:
Name | Adresse | Geburtsort | Geburtsdatum | Beruf |
Braun, Steffen | Bahnhofstraße 11 17039 Brunn OT Roggenhagen | Leipzig | 01.12.1960 | Pensionär |
Nathan, Frank | Bahnhofstraße 13 17039 Brunn OT Roggenhagen | Neubrandenburg | 07.02.1966 | Schlosser |
