27.02.2018 - 12 Vereinbarung mit der Stadt Altentrptow zur Zahl...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Da es für die Zahlung des Schullastenausgleiches an die Stadt Altentreptow keine

Gesetzesgrundlage gibt, wäre die Zahlung  eine  freiwillige Leistung der Gemeinde. Auf Grund des HSK kann dem Beschluss nicht zugestimmt werden und wird zurückgestellt.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt auf ihrer heutigen Sitzung dass der Beschluss zurückgestellt wird, bis es eine Klärung des Rechtsstreites gibt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage