04.11.2015 - 8 Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 04.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Ernst erklärt, dass im Jahresabschluss 2011 ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 33.000 € festgestellt wurde. Da das Amt Neverin „Frühstarter“ in der Doppik war, kann dieser einmalig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. Der Finanzhaushalt ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.